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AGB

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand 01.07.2019

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Digitalraum GmbH, Ackerstr. 11, 40233 Düsseldorf und deren Kunden, sofern diese nicht Verbraucher sind. Entgegenstehende AGB des Kunden werden nur Bestandteil des jeweiligen Vertrages, wenn dies gesondert ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

Digitalraum erbringt auf Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen die Agenturleistungen Design, Programmierung, Unternehmensberatung, Media-Planung und Hosting. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Projektverträgen, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen von Digitalraum.

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Zustandekommen des Vertrages, Vertragsbestandteile

(1) Der Vertrag zwischen Digitalraum und Kunde kommt durch schriftliche Erteilung des Auftrages durch den Kunden zustande (Annahme). Grundlage dafür ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag von Digitalraum (Angebot).

(2) Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag (sofern dieser nicht gesondert schriftlich abgefasst ist, ist darunter das angenommene Angebot von Digitalraum zu verstehen) und seinen Anlagen das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, erstellt Digitalraum über den Inhalt des Briefings einen Kontaktbericht, der dem Kunden innerhalb von 7 Tagen nach der Besprechung übergeben wird. Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihm nicht innerhalb von 2 Tagen widerspricht.

2. Vergütung

(1) Es gilt die vertraglich vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

(2) Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er Digitalraum alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und Digitalraum von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

(3) Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

(4) Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von Digitalraum mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann Digitalraum eine Handling Fee in Höhe von 3% des Nettorechnungsbetrages erheben.

(5) Die Vergütung von Digitalraum erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von Digitalraum, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Digitalraum ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen.

(6) Von Digitalraum erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.

(7) Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Digitalraum getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Digitalraum für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

(8) Vereinbarte Pauschalvergütungen, sind auch bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages durch den Kunden in voller Höhe zu entrichten.

(9) Sind monatliche Zahlungen vereinbart, sind diese auch zu erbringen, wenn der Kunde keine Leistungen von Digitalraum abruft.

(10) Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Rücktritt

(1) Falls der Kunde vor Beginn des Projektes vom Vertrag zurücktritt, kann Digitalraum folgende Prozentsätze vom Honorar als Stornogebühr verlangen:

Bis 6 Monate vor Beginn des Auftrages bzw. der Veranstaltung 10 %; ab 6 Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 25 %; ab 3 Monate bis drei Wochen vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 50 %; ab 3 Wochen bis eine Woche vor Beginn des Auftrages bzw. Veranstaltung 80 %; ab 1 Woche vor Beginn des Auftrags bzw. Veranstaltung 100%.

(2) Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Digitalraum diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

4. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Zu Beginn jedes Projektes benennen jeweils Digitalraum und der Kunde einen verantwortlichen Ansprechpartner, der für die Abwicklung zuständig ist.

(2) Der Kunde unterstützt Digitalraum unentgeltlich bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige und für die Dauer der Leistungserbringung erforderliche Zurverfügungstellung von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software und Webseiten einschließlich der entsprechenden Nutzungsrechte, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Eine nicht erfolgte oder verzögerte Mitwirkung des Kunden entbindet diesen nicht von seiner Zahlungspflicht. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten.

5. Beteiligung Dritter

(1) Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von Digitalraum tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen.

(2) Von Digitalraum eingeschaltete Künstler oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Digitalraum.

6. Termine

(1) Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Digitalraum nur durch den verantwortlichen Ansprechpartner zugesagt werden und sind – sofern sie verbindlich sein sollen – schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

(2) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Digitalraum nicht zu vertreten und berechtigen Digitalraum, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Digitalraum wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

(3) Fallen für die Leistungserbringung durch Digitalraum notwendige Dritte (z.B. Vor- oder Zulieferanten) aus von Digitalraum nicht zu vertretenden Gründen aus und ist Digitalraum eine Ersatzbeschaffung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, ist Digitalraum berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistungen bis zur Behebung des Ausfalls auszusetzen und im Falle eines dauerhaften Ausfalls ganz einzustellen.

7. Leistungsänderungen

(1) Änderungswünsche sind schriftlich anzuzeigen.

(2) Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden soweit erforderlich verschoben. Digitalraum wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

(3) Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von Digitalraum berechnet.

(4) Digitalraum ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Digitalraum für den Kunden zumutbar ist.

8. Rechte

(1) Digitalraum gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.

(2) Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Digitalraum vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

(3) Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Digitalraum kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

9. Schutzrechtsverletzungen, Zulässigkeit von Werbemaßnahmen

(1) Digitalraum stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird Digitalraum unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde Digitalraum nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.

(2) Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Digitalraum – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

(3) Digitalraum prüft die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche, Zulässigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen nur auf ausdrücklichen Wunsch und Auftrag des Kunden. In diesem Fall wird Digitalraum eine anwaltliche Stellungnahme einholen, deren Kosten vorab vom Kunden freizugeben und sodann zu vergüten ist.

(4) Wird Digitalraum von Dritten wegen Schutzrechtsverletzungen (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht) durch Dritte wegen auftragsgemäß durchgeführter Arbeiten in Anspruch genommen, stellt der Kunde Digitalraum von etwaigen Kosten- und Schadenersatzansprüchen frei. Weiterhin erstattet der Kunde Digitalraum alle zur erforderlichen Rechtsverteidigung anfallenden Kosten.

10. Haftung

(1) Digitalraum haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Digitalraum nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf den zweifachen Auftragswert.

(3) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Digitalraum insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Digitalraum.

11. Abwerbungsverbot, Konkurrenzausschluss

(1) Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von Digitalraum abzuwerben oder ohne Zustimmung von Digitalraum anzustellen.

(2) Digitalraum weist den Kunden darauf hin, dass ein Konkurrenzausschluss nicht gewährt werden kann.

12. Geheimhaltung, Presseerklärung

(1) Digitalraum verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die sie aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Produkte, Pläne, Marktdaten, Herstellermethoden, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

(2) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von der Agentur elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstigen Daten an Dritte weiterzuleiten.

(3) Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per e-mail – zulässig.

13. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Referenzen

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

(3) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(4) Digitalraum darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Digitalraum darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

14. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

(1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen.

(2) Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(4) Digitalraum kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen wenn der Kunde sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise länger als einen Monat in Verzug befindet, Digitalraum den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgender Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.

15. Arbeitsunterlagen

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten Digitalraum angefertigt werden, verbleiben bei Digitalraum. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Digitalraum schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

16. Verwertungsgesellschaften, Künstlersozialabgabe

(1) Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von Digitalraum verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese Digitalraum gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

(2) Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

17. Media-Planung und Media-Durchführung

(1) Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt Digitalraum nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet Digitalraum dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

(2) Digitalraum verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese so an den Kunden weiterzugeben.

(3) Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Digitalraum nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet Digitalraum nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Digitalraum entsteht dadurch nicht.

18. Schlussbestimmungen

(1) Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Digitalraum.

II. Besondere Bestimmungen für Webhosting, Colocation, Serverhousing

Nachfolgende Regelungen gelten ergänzend für Webhosting, Server-Colocation und Serverhousing.

19. Leistungsumfang

(1) Digitalraum bietet dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen an. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem schriftlichen Hauptvertrag.

(2) Soweit Digitalraum entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.

(3) Digitalraum ist berechtigt, dass sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Kunden sind rechtzeitig darüber zu informieren.

20. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Dem Kunden ist es untersagt,

– die Leistungen anderer Teilnehmer der Digitalraum – Dienste unberechtigt zu nutzen,

– nicht im Vertrag zwischen Digitalraum und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen,

– Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der Digitalraum – Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln zu lesen oder zu ändern,

– einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die Digitalraum – Dienste unberechtigt zu verbreiten,

– Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist,

– strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von Digitalraum zu verbreiten oder zugänglich zu machen, insbesondere pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen,

– sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.

Der Kunde hat erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen. Nach Abgabe einer Störungsmeldung sind Digitalraum die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfanges) vorlag.

Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Pflichten, ist Digitalraum berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

21. Nutzung durch Dritte

(1) Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der Digitalraum – Dienste durch Dritte ist gestattet. Der Kunde darf die Leistungen für seine Zwecke verwenden, weiterverkaufen und untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde steht Digitalraum gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.

(2) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen von Digitalraum erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.

22. Leistungsstörung

(1) Dauert eine Störung der Leistungen, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die Dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die Digitalraum – Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und

b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

(2) Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von Digitalraum liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen.

23. Verfügbarkeit der Dienste

(1) Digitalraum sichert dem Kunden soweit nicht anders angegeben eine externe Verfügbarkeit der Dienste von 99,5% bezogen auf das Jahr zu.

(2) Externe Verfügbarkeit bezeichnet dabei die telekommunikative Erreichbarkeit der vom Kunden bestellten Dienste am Übergabepunkt des von Digitalraum für die Diensterbringung genutzten oder selbst betriebenen Teilnetzes. Für außerhalb dieses Teilnetzes liegende Störungen, insbesondere temporäre oder dauerhafte Routing-Störungen, übernimmt Digitalraum keine Haftung.

(3) Unterschreitet die Verfügbarkeit den Wert nach Absatz 1, so ist der Kunde berechtigt, die Entgelte für betroffene Dienste anteilig für jeden Tag zu mindern, an dem die Verfügbarkeit eines Dienstes unter 95% lag.

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